Sie überlegen ein Haus auf Erbbaurecht zu kaufen ?
Dann denken Sie bitte gut drüber nach, denn es geht um I H R Geld !
Heute am 22.05.2021 haben wir die zweite Anpassung der Erbpacht seit unserm Hausbau in 2003 bekommen:
12,1 % !
Mit den 13,2 % aus dem Jahr 2010 haben wir nun stolze 25,3 % Aufschlag zu zahlen, für ein Grundstück dass uns nicht gehört, dessen "Mehrwert" aber alle 5 Jahre angepasst werden kann.
Nehmen Sie sich etwas
Zeit und lesen Sie mal wie sich die Erbpacht entwickelt und welchen
riesen Vorteil die Hausbauer aus unserem Dorf hatten, die Ihr
Grundstück von der Stadt kaufen konnten.
Und lesen Sie wie brutal wirtschaftlich die Kirche mit den Grundstücken umgeht.
#Erbbau #Erbbaurecht #Pulheim #Köln #Erbbauzins #Erbpacht
Schauen Sie sich doch mal vorweg
einen Mustervertrag an, dann haben Sie mal Fakten über Ihre zu
erwartenden Nachteile gegenüber einem echten Grundstücksbesitzer. Der
ist in der Verfügung über sein Eigentum (Haus) nicht so eingeschränkt
wie Sie es sein werden, sofern Sie sich für ein Haus auf einem
Erbpachtgrundstück entscheiden.
Mustervorlage Erbbaurechtsvertrag
Gut, schauen wir uns die zukünftige
Entwicklung an, in dem wir von der Vergangenheit und den Erfahrungen
ableiten. Denn die sind handfest, bereits eingetreten und liefern eine
gute Grundlage.
Zu einem Erbbaurecht gehört zunächst auch ein Erbbaurechtsgeber, also derjenige/diejenige, welche das Erbbaurecht vergibt.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten im Jahre 2000 ein Grundstück mit Erbbaurecht bei der Stadt Pulheim erworben.
Es handelt sich um ein Grundstück in Pulheim Zentrum.
Die Stadt Pulheim hat hier im
Jahre 2010 nach zehn Jahren Erbpacht, den Erbbaurechtsnehmern das
Grundstück zum Kauf angeboten.
Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Erbpacht für 260 € pro m².
Im Jahr 2018 hat das Grundstück dessen Eigentümer Sie mittlerweile sind einen Wert von 400 € pro m².
Glückwunsch, Sie haben es geschafft das Grundstück zu erwerben und partizipieren von nun an mit, wenn sich der Wert steigert.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten 2003 ein Grundstück mit Erbbaurecht bei der katholischen Kirche erworben.
Es handelt sich um ein Grundstück in Pulheim Zentrum.
Nach 10 Jahren haben Sie Ihre
finanzielle und berufliche Situation gefestigt/verbessert und Sie
erinnern sich an den Passus mit dem Vorkaufsrecht in Ihrem
Erbbaurechtsvertrag. Sie gehen auf die Kirche zu mit der Bitte, das
Grundstück zu kaufen. Tja, nun werden Sie gute Argumete für den Kauf
finden, denn Sie haben nun sicherlich das erste Mal nachgerechnet,
wieviel Geld Sie bereits an die liebe Kirche gezahlt haben. Sie haben
im Laufe der Jahre auch festgestellt, dass sich der Wert "Ihres"
Grundstücks erhöht hat. Aber leider werden Sie nicht davon profitieren.
Das Argument der Kirche bei mir (ich habe es schriftlich !) im Jahre
2013: "In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage lohnt es sich nicht das
Grundstück zu veräussern, da sich das Geld nicht gewinnbringend anlegen
lässt." Von nun an können Sie so häufig Nachfragen wie Sie Kraft haben,
am Ende beissen Sie auf Granit !
Beim Erbbaurecht bedeutet
der Passus Vorkaufsrecht nicht zwingend, dass Sie jemals in Ihrem Leben
das Grundstück erwerben werden.
Sie haben nun die
beiden Seiten der Medaillie kennen gelernt. Die Barmherzigkeit und den
Kapitalismus. Stellen Sie sich doch einfach vor, Sie sind Eine Kuh die
jeden Tag gemolken wird. Im Detail gestaltet sich das wie folgt:
Die Kirche hat uns im Jahr 2003 ein Grundstück von 307 m² verpachtet.
Es wurde von einem Bodenrichtwert von 220 € pro m² ausgegangen.
Demnach ergibt sich mit 307 m²
* 220 € ein Grundstückswert von 67.540 € (Hört sich im Nachhinein
wie ein echter Schnapper an, oder ? ) Na gut, wir haben zusätzlich noch
17.000 € für die Erschließung gezahlt, damit das Grundstück überhaupt
bebaut werden konnte. Aus dem Acker wurde dann Bauland.
Die Erbpacht wird nun prozentual von diesem Wert ermittelt und liegt zwischen 4 und 8 %.
In unserem Fall 5%, und somit bei einem jährlichen Wert von 3388 €.
Dieser Betrag ist aber nur bei Vermietung des Grundstücks fällig. Bei Eigennutzung nur ein
Betrag von 4/5 (80%), also 2710,40 € pro Jahr, oder 225,86 pro Monat.
Häufig gibt es die ersten 5
Jahre eine Startermäßigung. In unserem Fall waren es 50% von der
theoretisch höchstmöglichen Erbpacht, also 50% von 3388 €, obwohl
wir unser Haus natürlich selbst nutzen. Effektiv waren es dann
nur noch 37,5 % Startermäßigung. Da ist er wieder, dieser
schale Beigeschmack !
Alle 5 Jahre wird
geprüft, ob sich der VPI im vergangenen Zeitraum um 10 Punkte
verändert hat. Wenn also eine Veränderung größer gleich 10 Punkte
stattgefunden hat, so erhöht sich die Erbpacht.
Merke: Der Kredit für das Haus ist bei der Bank für einen langen Zeitraum (bis zu 20. Jahre) gut kalkulierbar.
Bei der Erbpacht gibt es Überraschungen, und nicht unbedingt freudige.
Im Jahr 2010 traf dann auch die nette
Post mit der Anpassung der Erbpacht ein. In meinem Fall sind zur
Berechnung folgende Eckdaten gegeben: 06/2003 und 12/2010. Daraus
lassen sich nun die Werte ermitteln. Bei einem festgelegten Basisjahr
von 2005, welcher 100 Punkten entspricht (legt das Bundesamt für
Statistik so fest !) lese ich für Juni 2003 einen Wert von 96,8
Punkten, und für Dez. 2010 einen Wert von 109,6 Punkten ab. 109,6-98,8
= 10,8 Punkte. 10,8 ist grosser/gleich 10, somit Anpassung des
Erbbauzinses. Damit ergibt sich : 109,6 /98,8 *100-100 = 13,2 % In
Zahllast bedeutet das:3388/100*13,2 +3888 = 3388 + 447,22 = 3835,22 €
pro Jahr.Hiervon wieder 4/5, da wir unser Haus ja immer noch selbst
bewohnen, somit 3835,22/5*4 = 3068,18 € pro Jahr, oder 255,68 im Monat.
Haben Sie in der Mietwohnung nach 7 Jahren mal eine Erhöhung von 13,2 % bekommen,
ohne dass Änderungen an der Wohnung erfolgt sind, einfach mal so ? So
etwas wie eine Mietpreisbremse gibt es für Erbpacht nicht.
In Ihrem Erbbaurechtsvertrag wird von
einer "Anpassung" gesprochen, basierend auf einem Index. Stellen sich
sich das doch vor, wie bei einem "Staffelmietvertrag". Der VPI ist der
Verbraucher Preis Index und wird vom statistischen Bundesamt
ermittelt.Als ich diese Webseite 2010 online stellte, gab es beim
statistischen Bundesamt noch einen Rechner.Da dieser nicht mehr zur
Verfügung steht, habe ich im Netz einen anderen gesucht und gefunden
.Warum das Amt den Rechner entfernt hat und nur noch Tabellen anbietet
finde ich seltsam.Es gibt hierzu einen Rechner, welcher uns die
Preisveränderung in Prozent errechnet.In diesem Rechner gibt man seinen
aktuellen Erbbauzins ein, und die Jahre der Bemessung. Hierzu ist zu
beachten, dass immer das Jahr anzugeben ist, in dem die letzte Erhöhung
erfolgte, denn im Erbbaurechtsvertrag ist festgelegt, dass das
Basisjahr immer jenes ist, in dem eine Erhöhung stattgefunden hat. Der
Grund ist recht einfach:Wenn nach fünf Jahren keine Erhöhung
stattfindet, dann aber spätestens nach 10 Jahren. Somit kann eine
Erhöhung zwar auf sich warten lassen, dafür kommt es dann aber auch
richtig dicke. Im Volksmund sagt man ja: Aufgehoben ist nicht Aufgeschoben ! Nun
weiß ja besonders die katholische Kirche, dass der Monat Dezember mit
dem Fest der Feste nicht unbedingt ein günstiger Monat ist, aber genau
in diesem wird der VPI für das Jahr definiert !
Schauen wir uns die Grundlagen des VPI mal genauer an.Er setzt sich aus 12 Abteilungen zusammen:
01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren
03 Bekleidung und Schuhe
04 Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
05 Einrichtungsgegenstände und ähnliches für den Haushalt und deren Instandhaltung
06 Gesundheits-pflege
07 Verkehr
08 Nachrichtenübermittlung
09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur
10 Bildungswesen
11 Beherbergungs-und Gaststättendienstleistungen
12 Andere Waren-und Dienstleistungen
Fällt Ihnen etwas auf ? Richtig,
Gehälter und Renten sind nicht die Grundlage. Entwickelt sich Ihr
Gehalt / Rente besser als der VPI sind Sie auf der Gewinner Seite, im
anderen Fall wird Ihre Erbpacht im Laufe der Jahre im Verhältnis zum
Einkommen immer teurer. Nun gehen Sie mal tief in sich. Was glauben
Sie, gibt es mehr Gewinner, oder mehr Verlierer ?
Setzt sich die Entwicklung des VPI so
linear fort wie in der Vergangenheit, werden viele Familien durch diese
Last immer stärker belastet. Im Jahr 2014 haben wir nun folgende Daten
im obigen Rechner: Betrag: 3835,22 Alter Indexstand (Bei mir eben
2010), also Dezember 2010 Neuer Indexstand : Dezember 2014.Dies ergibt
eine prozentuale Erhöhung von 5,75 %, oder 220,51 €, denn es sind 5,8
Punkte im VPI gesteigert worden. Ende 2014 sind also die erforderlichen
10 Punkte noch nicht erreicht.
Die wirtschaftliche Lage Europas im
Januar 2015 ist jedem bekannt. Man spricht bereits von der Gefahr der
Deflation, Draghi pumpt bunt bedrucktes Papier in den
Wirtschaftskreislauf der Banken, und Griechenland hat nun endgültig
genug von der finanziellen Gängelung.Aber wie schwierig die Lage auch
sein mag, der VPI hat brav zugelegt.
Und wir können uns sicher sein 2020
wieder eine saftige Erhöhung von mindestens 10% zu bekommen, denn
schlechter kann sich die wirtschaftliche Lage ja fast nicht mehr
entwickeln.Geht es bis 2020 wirtschaftlich aufwärts, können wir auch
gut bei 17 % Erhöhung landen.Denn wenn keine Erhöhung stattfindet, so
bleibt das Basisjahr der letzten Erhöhung erhalten. Eine Erhöhung wird
somit aufgeschoben, aber niemals aufgehoben ! Hiermit sollte klar sein,
das der Erbbauzins mit Koppelung an den VPI ein unkalkulierbares Risiko
darstellt.Bei all den Zahlen stellen Sie nun fest, dass sie kräftig
angeschmiert werden. Denn ich bin mir sehr sicher, dass sich Ihre
finanzielle Situation keinesfalls um die entsprechenden Prozente
verbessert. Somit verändert sich das Verhältnis Einkommen zu Erbbauwert
immer weiter zu Ihren Ungunsten, und die Kirche steigert beständig
ihren Gewinn.
Gehen wir von einer linearen
Steigerung des VPI aus ( oder glauben Sie, dass die Verbraucherpreise
im Kapitalismus stabil bleiben ? Selbst die EU geht Grundlegend von
einer Inlation von mind. 2 % aus) lassen sich die Kosten für die
Zukunft errechnen.
Somit kann man sich die Kosten für die Zukunft errechnen.
Mein Alter im Jahr 2012: 40 Jahre.
Im Jahr 2035 könnte ich das Rentenalter erreichen.
Bis dahin ergeben sich laut Tabelle folgende Zahlungserhöhungen:
22.05.2021:
Wer hätte es
gedacht. Inmitten der 3. Corona Welle kommt heute die Post zur Erhöhung
der Erbpacht. Draussen herrscht Kurzarbeit, Wirtschaftsprobleme, es
droht eine Pleitewelle, mit aller Kraft will man die Mietpreisbremse
halten/ausweiten aber für Erbpacht gibt es keine Lobby. Hier kennt man
nur einen Weg. Den nach oben.
Satte 12,1 % mehr.
Nun, wer
diese Seite früher mal besuchte und gedacht hatte ich sei ein Spinner,
oder sehe schwarz, der kann nun sehen, dass meine Vorhersagen ganz gut
getroffen haben.
Sie sehen, die Erbpacht wird im Laufe
der Zeit immer etwas mehr. Mit zunehmendem Alter werden Sie
feststellen, dass Ihr Gehalt eine Grenze erreicht, die sich nur
schwerlich steigern lässt, ohne erhebliche Abstriche in Punkto
Lebensqualität zu machen. Selbst das mithalten mit der allgemeinen
Steigerung (VPI) wird schwer. Dem möchte ich die Rentenentwicklung
gegenüberstellen.
Auf www.bpb.de/wissen/G46JLT ist folgende Grafik zu entnehmen:
Würde man dieses Bild spiegeln wäre die Lage in Ordnung. Aber wir sind ja nicht bei "Wünsch Dir was !"
Den Webseiten des focus entnehme ich folgende Grafik zur Entwicklung der Durchschnittsrente:
Die Durchschnittsrente verschleiert
jedoch den Blick, denn viele Versicherte mit weniger als 45
Beitragsjahren müssen mit 900 oder 1000 Euro auskommen.
Ich muss an dieser Stelle nicht
schwarz malen um zu erkennen, dass die Erbpacht ein Ernst zu nehmendes
Problem im Alter darstellt.
Zumindest dann, wenn Sie nicht fair ist.
Gerade hinsichtlich der Fairness möchte ich Sie bitten, einen genauen Blick auf die Post der Kirche/Rendantur zu werfen.
Mit dem Hinweis auf eine lapidare
Erleichterung versucht die katholische Kirche durch die Hintertür
meine Rechte eklatant zu beschneiden, in dem Sie nachträglich
Änderungen/Erweiterungen am Erbbaurechtsvertrag durchführen möchte, die
mich erheblich Benachteiligen. Hierzu wurde mir bei der ersten Erhöhung
ein entsprechendes Schriftstück zur Unterschrift gesendet. Ich habe
nicht unterschrieben !
Wie wäre es bei einem Kauf des Grundstücks verlaufen...
Bei Kauf des Grundstücks ergeben sich folgende Belastungen:
Wenn ich beim Kauf meines Grundstücks
von 307m² 260€ pro m² zahlen würde, was die Stadt Pulheim für ihre
Erbpachtgrundstücke verlangt hat, ergäbe sich für mich ein
Grundstückspreis von 84.700 €.
Im Jahr 2003 habe ich im Mittel zu 4,5 % Zinskonditionen verhandelt. (Rückwirkend im Jahr 2015 ja geradezu Wucher ! )
Bei einem Darlehen mit 1 % Tilgung hätte sich nur für das Grundstück eine monatliche Rate von 388,21 € ergeben.
Nach einer Laufzeit von 38 Jahren, 92.109 € Zinskosten, also einem Gesamtaufwand von
176.809,00€ wäre das Grundstück im Jahre 2041 bezahlt. Wohlgemerkt, bei einem Zinssatz von 4,5 % !!!!!
Wie sind die Kosten bei Erbpacht ?
Im Jahr 2040 habe ich nach 37 Jahren Erbpacht bereits 131.065,99 € gezahlt.
Im Jahr 2013 liegen die Zinssätze für die Anschlussfinanzierung bei ca 3%.
Im Jahr 2014 liegen die Zinssätze für die Anschlussfinanzierung bei 1,9 %.
Im Jahr 2017 liegen die Zinssätze für die Anschlussfinanzierung bei 0,9 %.
Im Jahr 2020 liegen die Zinssätze für die Anschlussfinanzierung bei 0,68 %.
Sie stellen fest, auf lange Sicht ist die Erbpacht ein recht teures Vergnügen.
Wenn sich die
Durchschnittsrente weiterhin um die Marke von 1.000 € monatlich
entwickelt, dann werden mir die zu erwartenden 400 € Erbpacht mal
richtig weh tun. Auch mit dem Begriff "Heimfall" sollten Sie sich sehr
intensiv beschäftigen. Nur 67% vom Wert Ihres Hauses zu bekommen bei
gleichzeitiger Verpflichtung das Gebäude in Stand zu halten ist alles
andere als fair/angemessen. Stand Heute (2018) würde ich die mein
Bauvorhaben auf einem Erbpachtgrundstück als großen Fehler betrachten.
Bei genauer Betrachtung der nüchternen Zahlen ist ein Kauf vorzuziehen.
Mit zunehmender Zeit wird es für die Kirche immer abwegiger uns das
Grundstück zu verkaufen. Unter Anrechnung bisheriger Zahlungen wird der
Ertrag mit zunehmender Zeit immer geringer und somit sinnloser. Mit
zunehmendem Alter wird es für mich ebenfalls immer sinnloser sich noch
einen großen Kredit ans Bein zu heften. Das letzte Hemd hat keine
Taschen und als Rentner möchte ich noch etwas unternehmen, und nicht
bis zum Ende der Tage den Kredit für das Grundstück Tilgen. Wenn wir
beim Alter sind: Versuchen Sie mal Ihr Haus im fortgeschrittenen Alter
zu veräussern, weil Sie evtl. Pflegebedüftig werden, oder auch einfach
eine andere Planung für den Rest haben als ein Haus zu unterhalten. In
aller Regel wird die Kirche dem Verkauf zustimmen (schauen Sie mal in
einen Erbbaurechtsvertrag, es Bedarf an vielen Stellen Zustimmungen,
und selbst beim Wechsel des Kredits müssen Sie sich eine Zustimmung
holen !)Aber bis es zur Zustimmung kommt werden Anpassungen am
Erbbaurechtsvertrag vorgenommen, die einen Verkauf erschweren. Es haben
sich schon mehrere Ältere gemeldet die in dieser Situation sehr
verzweifelt sind. Denn Eine Anpassung führt hier zu einem stark
verminderten Kaufpreis, andernfalls lohnt es sich ja gar nicht mehr.
Daher rate ich Ihnen: Rechnen Sie genau ! Allen Rechnern wünsche ich
ein entspanntes Leben im eigenen Haus auf eigenem Grund mit der klaren
Perspektive hinten raus Schuldenfrei und ohne Zahllasten sich voll und
ganz auf das wesentliche zu fokussieren.
Links zu weiteren Informationen rund um den Erbbauzins
Es gibt mittlerweile viele Interessensgemeinschaften von Erbbaurecht Geschädigten:
http://ig-erbbau-wob.npage.de/impressum.html
Diverse Meinungen zum Erbbaurecht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/erbbau-abzocke-paechter-rebellieren-gegen-kirchen-stiftung-a-687008.html
http://wirtschaft.t-online.de/erbpacht-nachteile-und-risiken-bei-erbpacht-grundstuecken/id_42547742/index
Dass sich mit Erbbauzinsen
vorzügliche Renditen erzielen lassen, haben nun auch die
Fondsgesellschaften erkannt. Mehr Beleg für Schieflage braucht es wohl
nicht. http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/PRESSEMITTEILUNG-DDP-DIRECT-Neuartiger-Erbbauzins-Fonds-mit-Inflationsanpassung-mit-Bildern-1095098
Lohnt es sich, oder lohnt es sich nicht, das Erbbaurecht.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/erbpacht-13268210.html
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/109063/generalvikar-haben-problem-bei-kirchensteuer-unterschaetzt
Hier ist die Altersarmut nicht weit weg.
https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-sorgen-wegen-der-steigenden-erbbau-zinsen-_arid,814912.html
In Erbbaurechtsverträgen ist
festgehalten, dass Erbbaurechtsnehmer das Gebäude erhalten müssen.
Klimaschonende Investitionen können hier allerdings zu einer
unliebsamen Überraschung führen.
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on59247
Grunderwerbssteuer bei Erbbaurecht
http://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/themen/grunderwerbsteuer-und-erbbaurecht-so-wird-gerechnet
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMGReiner Röttgen Rotkehlchenweg 11 50259 Pulheim
Vertreten durch: Reiner
RöttgenKontakt: Telefon: 02238-840790 E-Mail:
reiner@roettgen-services.deVerantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs.
2 RStV: Reiner Röttgen Rotkehlchenweg 11 50259 Pulheim
Haftungsausschluss: Haftung für
Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt
erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter
sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach
den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir
als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder
gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu
forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden
von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend
entfernen.Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen
Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb
können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für
die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder
Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum
Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft.
Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht
erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten
ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht
zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige
Links umgehend entfernen.Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber
erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem
deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung
und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw.
Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den
privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte
auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die
Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als
solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine
Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen
entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden
wir derartige Inhalte umgehend entfernen.Datenschutz Die Nutzung
unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten
möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten
(beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden,
erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten
werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im
Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken
aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch
Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der
Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur
Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und
Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die
Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im
Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch
Spam-Mails, vor.Google Analytics Diese Website benutzt Google
Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (''Google''). Google
Analytics verwendet sog. ''Cookies'', Textdateien, die auf Ihrem
Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der
Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten
Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer
IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und
dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre
Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten
für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der
Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu
erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an
Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit
Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in
keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung
bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine
entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen
Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht
sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung
der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen
Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.Google
AdSense Diese Website benutzt Google Adsense, einen Webanzeigendienst
der Google Inc., USA (''Google''). Google Adsense verwendet sog.
''Cookies'' (Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden
und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht.
Google Adsense verwendet auch sog. ''Web Beacons'' (kleine unsichtbare
Grafiken) zur Sammlung von Informationen. Durch die Verwendung des Web
Beacons können einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der
Webseite aufgezeichnet und gesammelt werden. Die durch den Cookie
und/oder Web Beacon erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser
Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von
Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese
Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website im Hinblick auf die
Anzeigen auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten und
Anzeigen für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit
der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen
zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an
Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit
Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in
keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung
bringen. Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige
von Web Beacons können Sie verhindern, indem Sie in Ihren
Browser-Einstellungen ''keine Cookies akzeptieren'' wählen (Im MS
Internet-Explorer unter ''Extras > Internetoptionen > Datenschutz
> Einstellung''; im Firefox unter ''Extras > Einstellungen >
Datenschutz > Cookies''); wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie
in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website
voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website
erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten
durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor
benannten Zweck einverstanden. Impressum vom Impressum Generator der
Kanzlei Hasselbach, Bonn